Die Versorgung der Thüringer Schüler mit Mittagessen muss den aktuellen ernährungswissenschaftlichen Qualitätsstandards für eine ausgewogene, altersgemäße, vollwertige und gesundheitsfördernde Mittagsmahlzeit in den Schulen entsprechen – so steht es im §3 Schulaufwand Abs. 2 Satz 7 des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen.
Der Qualitätsstandard für die Verpflegung in Schulen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung entspricht den gesetzlichen Anforderungen in allen Punkten. Seine Umsetzung ist in Thüringen demzufolge verbindlich.
Die Verbindlichkeit der Umsetzung kann für Anbieter von Schulverpflegung eine Hürde darstellen. Die Checkliste zur Speiseplanerstellung soll dabei helfen, diese Hürde zu überwinden. Die 16 Fragen der Checkliste helfen dabei, einen Speiseplan zu gestalten, der den Thüringer Anforderungen entspricht.
Können alle Fragen als erfüllt gewertet werden, so sollte mit dem Speiseplancheck der Vernetzungsstelle Schulverpflegung Thüringen das Ergebnis überprüft werden. Für Impulse, Anregungen und den Austausch zu Optimierungen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Vereinbaren Sie gern einen Termin mit uns.