Die Basis für einen ausgewogenen Speiseplan bildet der Qualitätsstandard für die Verpflegung in Kindertagesstätten und Schulen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung. Diese wissenschaftlich basierten Empfehlungen sind nicht nur nachhaltig und zukunftsweisend, sondern auch gut in der Praxis umsetzbar. Dabei muss auf nichts verzichtet werden. Gut zu wissen ist, dass die Empfehlungen für das Mittagessen in Kindertageseinrichtungen sowie Schulen nahezu identisch und darüber hinaus für Thüringen sogar gesetzlich vorgeschrieben sind. Dies kann für die Schule im § 3 Absatz 2 Satz 7 des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen sowie im § 18 Absatz 4 des Thüringer Kindergartengesetzes nachgelesen werden.
Wie können diese Empfehlungen praktisch umgesetzt werden? Wie dies ohne Verbote gelingen kann, wird in diesem Video sehr gut dargestellt.
Übrigens: Das Video kann sehr gut zu Elterninformationsabenden genutzt werden.
Das Video wurde im Rahmen eines Bundesprojektes, durchgeführt von der Vernetzungsstelle KiTa- und Schulverpflegung Sachsen-Anhalt, erstellt. Für den Inhalt ist die Vernetzungsstelle KiTa- und Schulverpflegung Sachsen-Anhalt verantwortlich. Nähere Informationen zu dem Projekt können auf der Projektseite nachgelesen werden.